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  • 24 Mar 2023
    Gartenmöbel: Das sind die Trends
    Gartenmöbel: Das sind die Trends

    Vor dem Start der Gartensaison hat das Portal „schoener-wohnen.de“ die aktuellen Trends ausgemacht und zusammengefasst. Möbel aus Eichen-, Kiefern- oder Teakholz sind immer noch modern, schön und auch relativ pflegeleicht. Darüber hinaus liegen 2023 aber auch Flechtmöbel aus Rattan oder Weide im Trend.

     

    Wer Akzente setzen möchte, zum Beispiel bei den Bezügen für die Auflagen der Gartenmöbel, sollte in diesem Jahr auf die Farbe „Rosa“ setzen. Neben den Bezügen können aber auch Kunststoffe und Lackierungen in diesem Farbton gewählt werden. Neben dem Hellen liegt aber auch das Dunkle im Trend und Auflagen in den Farbtönen „Schwarz“ und „Anthrazit“ sind ebenfalls gefragt.

     

    Draußen muss es in der Gartensaison genauso gemütlich zugehen wie drinnen. Die Outdoormöbel sind daher nicht nur in ihrem Komfort, sondern auch in ihrer Optik mittlerweile häufig mit Indoormöbeln vergleichbar. Loungebetten, Outdoorsofas oder Hängesessel für den Bau oder das Gestell gewinnen zunehmend an Bedeutung.

     

    Quelle: schoener-wohnen.de

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  • 23 Mar 2023
    Studie: Hohe Bereitschaft zu Investitionen für mehr Nachhaltigkeit
    Studie: Hohe Bereitschaft zu Investitionen für mehr Nachhaltigkeit

    Die Deutschen haben nicht nur ein gestiegenes Umweltbewusstsein, sondern auf ihnen lastet auch ein zunehmender Kostendruck. Das geht aus der Studie „Ökologische Nachhaltigkeit als Treiber der Transformation des Wohnens in Deutschland“ hervor, die die Technische Universität Darmstadt in Kooperation mit dem Immobilienkreditvermittler baufi24.de durchgeführt hat.

     

    Die Forschenden haben unter anderem herausgefunden, dass private Haushalte schon im Bauprozess Maßnahmen ergreifen möchten, um später umweltbewusst und kostengünstig zu wohnen. Außerdem sind über 80 Prozent der Kaufinteressenten und Eigentümer bereit dazu, die technische Gebäudeausstattung zu optimieren und in Solaranlagen, Wärmepumpen oder Stromspeicher zu investieren.

     

    Aus der Studie geht aber auch hervor, dass ein Großteil der Befragten schon jetzt sehr viel Geld fürs Wohnen aufbringen muss. So gaben über 40 Prozent der Befragten an, dass sie fürs Wohnen mehr als ein Drittel ihres Netto-Haushaltseinkommens ausgeben. Die vollständige Studie können Interessenten unter baufi24.de/studien/oekologische-nachhaltigkeit-als-treiber lesen.

     

    Quelle: baufi24.de

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  • 22 Mar 2023
    Neu- und Umbau: Weniger Baugenehmigungen erteilt
    Neu- und Umbau: Weniger Baugenehmigungen erteilt

    In Deutschland ist die Zahl der Baugenehmigungen gesunken. Das geht aus Zahlen hervor, die das Statistische Bundesamt kürzlich veröffentlichte. Von 2021 auf 2022 sank die Zahl der Baugenehmigungen so um 6,9 Prozent auf 354.400 Wohnungen. Die Zahlen spiegeln sowohl die Baugenehmigungen für Neubau- als auch für Bestandswohnungen wieder.

     

    „Die schwierige Mischung aus steigenden Zinsen, stark zulegenden Material- und Baupreisen, gestoppter Neubauförderung und sinkenden verfügbaren Einkommen hat vor allem ab der Jahresmitte 2022 den Wohnungsneubau abgewürgt“, meint Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie. Das Erreichen des politischen Neubauziels von 400.000 Wohnungen und die Schaffung von ausreichend bezahlbarem Wohnraum sei daher für lange Zeit nicht mehr möglich.

     

    Auch im laufenden Jahr rechnet Tim Oliver-Müller mit einer schlechten Entwicklung: „Aufgrund der zu geringen Neubauförderung von 1,1 Milliarden Euro, verschärften Anforderungen an die Energieeffizienz und hohen Zinsen werden gerade Wohnungsbaugesellschaften nicht in der Lage sein, investieren zu können.“ Der Hauptgeschäftsführer geht davon aus, dass 2023 höchstens 250.000 Wohnungen fertiggestellt werden können.

     

    Quelle: destatis.de/bauindustrie.de

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  • 21 Mar 2023
    Flut: Forschende fordern bessere Warnsysteme
    Flut: Forschende fordern bessere Warnsysteme

    In Deutschland müssen Frühwarnsysteme verbessert und Gefahren klarer kommuniziert werden. Zu diesem Schluss kommt eine Arbeitsgruppe der Universität Potsdam. Die Arbeitsgruppe hatte direkt nach der Flutkatastrophe im Sommer 2021 Betroffene online darüber gefragt, wie sie vor der Flut gewarnt worden sind.

     

    Dabei zeigte sich, dass 35 Prozent der Befragten aus Nordrhein-Westfalen und 29 Prozent der Befragten aus Rheinland-Pfalz überhaupt keine Warnung erhalten hatten. Allerdings haben auch diejenigen, die gewarnt worden sind, nicht mit einem solchen Ausmaß der Überschwemmungen gerechnet (85 Prozent).

     

    Die Arbeitsgruppe Geographie und Naturrisikenforschung unter Leitung von Professorin Annegret Thieken der Universität Potsdam, Institut für Umweltwissenschaften und Geographie, bemängelt darüber hinaus fehlende Empfehlungen von Medien oder offiziellen Stellen. So geht beispielsweise aus einem Steckbrief hervor, dass sich nur 5 Prozent der Befragten aus dem besonders stark betroffenen Landkreises Ahrweiler daran erinnern können, über die lebensbedrohliche Lage informiert worden zu sein.

     

    Quelle und weitere Informationen: uni-potsdam.de/idw-online.de

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  • 20 Mar 2023
    Streit: 30.000 Euro für einen Zugang zum See?
    Streit: 30.000 Euro für einen Zugang zum See?

    In München ist ein Nachbarschaftsstreit vor Gericht gelandet. Im vorliegenden Fall wollte ein Paar seiner Nachbarin ein sechs Quadratmeter großes Grundstück abkaufen, um Zugang zum Pilsensee zu haben. Dem Paar gehören nämlich ein Grundstück ohne Seezugang und ein schlauchförmiges Grundstück mit Seezugang. Allerdings erreicht das Paar den Pilsensee nur über das sechs Quadratmeter große Grundstück der Nachbarin.

     

    Die Kaufpreisverhandlungen scheiterten jedoch. Denn die vom Paar gebotenen 30.000 Euro erschienen der Nachbarin aufgrund der zu erwartenden Wertsteigerung zu wenig. Später verbot sie dem Paar sogar den Zutritt zum Grundstück. Daraufhin beantragte das Paar ein sogenanntes Notwegerecht, und zwar durch eine einstweilige Verfügung. Schließlich führe zu ihrem Seegrundstück keine öffentliche oder öffentlich gewidmete Straße und sie müssten im Winter ihre Boote einlagern.

     

    Die Nachbarin erklärte sich damit einverstanden, dass das Paar zu diesem Zweck ihr Grundstück betreten darf. Da die Nachbarin dem Paar dieses Zugeständnis machte, lehnte das Landgericht München II den Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung ab, da die „für den Verfügungsgrund notwendige Dringlichkeit“ fehle (Az. 13 O 107/23). Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Außerdem merkt das Landgericht an, dass es bei dem Fall hintergründig wohl eher darum geht, was der Zugang zum Pilsensee kosten darf.

     

    Quelle: justiz.bayern.de/Az. 13 O 107/23

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  • 17 Mar 2023
    Küche: Dank guter Planung zu mehr Komfort
    Küche: Dank guter Planung zu mehr Komfort

    Eine neue Küche sollte gut geplant werden, und zwar mit der Unterstützung von Experten. Dazu rät die Arbeitsgemeinschaft Die Moderne Küche (AMK). Dadurch seien später Funktionalität, Flexibilität und Ergonomie in der Küche gegeben. Bei der Planung können unter anderem die Unterschränke bedacht werden. Durch Schubkastensysteme mit Elementen wie zum Beispiel Besteckkästen entstehen individuelle Lösungen für die Bewohner.

     

    Auch Eckschränke schaffen Stauraum. Sie können mit ausschwenkbaren sogenannten Tablarauszügen versehen werden. So gelangen zum Beispiel ansonsten schwer erreichbare Töpfe beim Öffnen der Schranktüre direkt vor den Eckschrank. Darüber hinaus lassen sich in Hoch- und deckenhohen Vorratsschränken Lebensmittel und Utensilien unterbringen. Diese eignen sich laut AMK vor allem, wenn wenig Platz in der Küche vorhanden ist.

     

    Außerdem können sogenannte Pocket Doors in die Küche integriert werden. Dabei handelt es sich um Einschubtüren, hinter denen sich beispielsweise ein Weinkühlschrank, aber auch ein Homeoffice-Platz verbergen lässt. Wer beim Kochen und Essen nicht auf weiteren Komfort verzichten möchte, profitiert heutzutage auch von höhenverstellbaren Kochinseln, Arbeitsplatten und Tischplatten.

     

    Quelle und weitere Informationen: amk.de

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  • 16 Mar 2023
    Handel: Kaum Großtransaktionen bei Wohnungsportfolios
    Handel: Kaum Großtransaktionen bei Wohnungsportfolios

    2022 wurde so wenig mit Wohnungsportfolios und Wohnungen gehandelt wie zuletzt in der Finanzkrise 2009 und 2010. Das teilte kürzlich das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) mit. Laut BBSR haben 2022 nur zwölf Portfolios mit mindestens 800 Mietwohnungen den Besitzer gewechselt und insgesamt nur 38.400 Wohneinheiten. Das geht aus einer Auswertung einer entsprechenden Datenbank zu Wohnungstransaktionen hervor.

     

    Dabei weist das BBSR darauf hin, dass die beiden größten Transaktionen bereits zu Beginn des Jahres 2022 und auch die anderen Transaktionen überwiegend in der ersten Jahreshälfte erfolgt sind. Zudem fanden auch größere Transaktionen fast nicht statt: Nur einmal wechselte ein Portfolio mit mehr als 10.000 Wohnungen den Besitzer. Von der öffentlichen Hand, also von Bund, Ländern, Gemeinden, Sozialversicherungen und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, wurde 2022 weder ein Portfolio mit mehr als 800 Einheiten gekauft noch verkauft.

     

    „Die spürbare Zurückhaltung der Marktakteure geschieht vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen am deutschen Transaktionsmarkt“, so Jonathan Franke vom BBSR. Neben der hohen Inflation und der Zinswende sorge die schwächelnde Konjunktur für geringe Verkaufsaktivitäten. „Auch der Krieg in der Ukraine und die damit verbundenen globalen Unsicherheiten führen dazu, dass die Unternehmen abwartend agieren“, sagt Jonathan Franke. Eine nennenswerte Anzahl an Großtransaktionen sei daher in diesem Jahr ebenfalls nicht zu erwarten.

     

    Quelle: bbsr.bund.de

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  • 15 Mar 2023
    Hotellerie: Mit dem Auto ins Zimmer
    Hotellerie: Mit dem Auto ins Zimmer

    Ein ganz besonders Hotel hat Anfang März in Düsseldorf-Flingern eröffnet. Im „b’mine“ können die Gäste nicht nur übernachten, sondern auch mit ihrem Auto in einem Autoaufzug 26 sogenannte CarLofts erreichen. Nach der Aufzugfahrt kann das Auto einfach auf dem Stellplatz vor dem Zimmer geparkt werden.

     

    Die Stellplätze sollen den Gästen nicht nur die lästige Parkplatzsuche ersparen, sondern sie sind auch modern ausgestattet und verfügen über eine Wallbox zum Laden von E-Fahrzeugen. Der Autoaufzug kann laut des Hotelbetreibers neben Autos auch andere bis zu vier Tonnen schwere Gegenstände ins oberste Stockwerk befördern.

     

    Der Hotelbetreiber denkt dabei an die Ausrichtung von Events, Tagungen und Kongressen mit entsprechenden Produktpräsentationen oder die Ausrichtung von Hochzeiten, bei denen ein sogenanntes Hochzeitsauto gemietet wird. Neben den CarLofts gibt es im Hotel aber auch ganz normale Zimmer.

     

    Quelle: bmine.de

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  • 14 Mar 2023
    Energieversorgung: CAE erprobt neues System
    Energieversorgung: CAE erprobt neues System

    Ein System mit dem Namen „RENbuild“ zur kombinierten regenerativen Versorgung von Gebäuden mit Frischluft, Kälte und Strom entwickeln zurzeit das Center for Applied Energy Research (CAE) in Würzburg und weitere Projektbeteiligte. Das RENbuild-System setzt sich zusammen aus Hybridkollektoren, einem Hochleistungs-Wärme-/Kältespeicher, einem Wärmepumpensystem sowie einer Gebäudeautomation.

     

    Laut des CAE bietet das RENbuild-System gleich mehrere Vorteile. So kann die Wärmepumpe Heizen und Kühlen. Die eingesetzten Latentwärmespeicher mit einer etwa dreifach höheren Speicherfähigkeit als herkömmliche Wasserspeicher bieten die Möglichkeit der Zwischenspeicherung von Wärme und Kälte. Durch die Gebäudeautomation kann das System außerdem energiesparend betrieben werden.

     

    Das RENbuild-System wird zurzeit bereits in einem Wohngebäude erprobt, einem Musterhaus in Estenfeld bei Würzburg. Ein Bürogebäude mit dem System soll noch in diesem Sommer in Betrieb gehen. An beiden Gebäuden werden dann auch entsprechende Messungen durchgeführt. Das Forschungsvorhaben wird mit zirka drei Millionen Euro gefördert.

     

    Quelle und weiter Informationen: cae-zerocarbon.de

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  • 13 Mar 2023
    Urteil: Containerparks müssen geräumt werden
    Urteil: Containerparks müssen geräumt werden

    In Berlin dürfen Grundstücke nicht als sogenannte Containerpark genutzt werden, in denen Mieter beispielsweise in Wohnwagen leben. Das entschied nun das Verwaltungsgericht Berlin (VG 13 L 325/22 u. a.). In einem der vorliegenden Fälle hatte ein Betreiber auf einem 4.000 Quadratmeter großen Grundstück in Treptow-Köpenick ohne Genehmigung Container aufstellen lassen und vermietet. Die Mietkosten beglich teilweise das Jobcenter.

     

    Die Bauaufsichtsbehörde des Bezirksamts untersagte die Nutzung zu Wohnzwecken und wies den Betreiber an, die bestehenden Mietverhältnisse zu kündigen und das Grundstück zu räumen. Hiergegen stellte der Betreiber einen sogenannten Eilrechtschutzantrag. Allerdings ohne Erfolg. Das Verwaltungsgericht bestätigte die Rechtmäßigkeit des Vorgehens der Bauaufsichtsbehörde des Bezirksamts.

     

    Denn der Containerpark sei vom Betreiber ohne Baugenehmigung und somit illegal errichtet worden. Auch Zugänge, Zufahrten und Rettungswege entsprechen laut Verwaltungsgericht nicht den bauordnungsrechtlichen Anforderungen. Die eingeräumte Frist für die Kündigungen von sechs Monaten sei ebenfalls angemessen, so das Verwaltungsgericht. Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden. Ähnliche Beschlüsse fasste das Verwaltungsgericht auch für zwei weitere Berliner Grundstücke.

     

    Quelle: berlin.de

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  • 10 Mar 2023
    Deko: Wandelbares Kupfer
    Deko: Wandelbares Kupfer

    Wer in seiner Wohnung oder seinem Haus mit Kupfer Akzente setzen möchte, kann dazu zum Beispiel entsprechende Schälchen oder Vasen auf ein Bücherregal oder die Fensterbank stellen. Darauf weist das Portal livingathome.de in seinem Artikel „Wohntrend Kupfer: Glanzstücke für die Wohnung“ hin.

     

    Wählen die Bewohner unbehandeltes Kupfer, entstehen mit der Zeit verschiedene Farbtöne. Grund dafür ist die Oxidation der Kupferoberfläche im Laufe der Zeit. Das Kupfer wird dunkler – bis hin zu einem satten Braunton. Kupfer ist laut des Portals aber nicht nur sehr wandelbar, sondern es wirke auch wertvoll und elegant.

     

    Neben Schälchen und Vasen gibt es unter anderem Tischplatten sowie Leuchten im Kupfer-Look. In mehreren Bilderstrecken zeigt das Portal livingathome.de, wie das Metall in der Wohnung oder im Haus eingesetzt werden und auch mit anderen Elementen kombiniert werden kann.

     

    Quelle: livingathome.de

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  • 09 Mar 2023
    Analyse: Mehr Umzüge wegen hoher Mieten geplant
    Analyse: Mehr Umzüge wegen hoher Mieten geplant

    Die Begleichung hoher Mieten und die Rückzahlung von Darlehen stellen für immer mehr Deutsche eine Bürde da. Daher planen 12 Prozent von 12.000 Befragten einen Umzug aus finanziellen Gründen. Das haben das ifo-Institut und Immowelt in einer gemeinsamen Analyse herausgefunden. Die Befragten könnten theoretisch beispielsweise Kosten sparen, indem sie von der meist teuren Stadt ins oftmals günstigere Umland ziehen.

     

    Die Bereitschaft zu einem Umzug ist bei den Stadtbewohnern jedoch größer als bei den Landbewohnern. Das führen das ifo-Institut und Immowelt darauf zurück, dass die Miet- und Kaufpreise dort in den vergangenen zehn Jahren stärker angezogen sind als die Miet- und Kaufpreise für Immobilien in ländlichen Regionen.

     

    Aus der Analyse geht aber auch hervor, dass mittlerweile nicht mehr ganz so viele Stadtbewohner aufs Land ziehen wollen. Während im Mai 2021 noch 13 Prozent der Befragten innerhalb eines Jahres aus der Stadt wegziehen wollten, waren es im Herbst 2022 nur 10 Prozent der Befragten. Obwohl die Umzugswilligen sparen möchten, suchen sie nach größerem Wohnraum. Grund dafür ist der Zusammenzug mit dem Partner oder der Partnerin oder die Geburt eines Kindes.

     

    Quelle: immowelt-group.com

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  • 08 Mar 2023
    Bauabfälle: Initiative Kreislaufwirtschaft Bau bringt neuen Bericht heraus
    Bauabfälle: Initiative Kreislaufwirtschaft Bau bringt neuen Bericht heraus

    Die Initiative Kreislaufwirtschaft Bau unter der Obhut des Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden hat kürzlich einen neuen Monitoring-Bericht mit Zahlen zum Aufkommen und zum Verbleib mineralischer Bauabfälle veröffentlicht. Laut Dr. Matthias Frederichs, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Baustoffe – Steine und Erden, werden „mineralische Bauabfälle heute nahezu vollständig im Stoffkreislauf geführt“. Dadurch würden Deponien entlastet und Primärrohstoffe geschont.

     

    Auf der Seite kreislaufwirtschaft-bau.de schlüsselt die Initiative auf, wie viel Bauabfälle 2020 angefallen sind und zu wie viel Prozent beispielsweise „Boden und Steine“, „Bauschutt“ und „Straßenaufbruch“ recycelt, verwertet oder beseitigt werden können beziehungsweise müssen. Von 129,2 Millionen Tonnen „Boden und Steine“ könnten so 75,1 Prozent verwertet und 10,6 Prozent recycelt werden. Beseitigt werden müssten 14,3 Prozent.

     

    2020 fielen darüber hinaus 60 Millionen Tonnen Bauschutt an. Davon können laut der Initiative 78,8 Prozent recycelt und 15,7 Prozent verwertet werden. Entsorgt werden müssten noch 5,5 Prozent des Bauschutts. Von den 16,9 Millionen Tonnen angefallenen Straßenaufbruchs könnten 92,2 Prozent recycelt und 3 Prozent verwertet werden. 4,1 des Straßenaufbruchs müssten entsorgt werden. Weitere Informationen, zum Beispiel zum Aufkommen und zum Verbleib von Bauabfällen auf Gipsbasis, erhalten Interessenten unter kreislaufwirtschaft-bau.de.

     

    Quelle: kreislaufwirtschaft-bau.de

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  • 07 Mar 2023
    Heizen: Verbraucherzentrale gibt Tipps zur Schimmelvermeidung
    Heizen: Verbraucherzentrale gibt Tipps zur Schimmelvermeidung

    Die Energieberatung der Verbraucherzentrale liefert Tipps dazu, wie Eigentümer und Mieter durch richtiges Heizen und Lüften die Bildung von Schimmel verhindern können. Nach dem Duschen, Kochen oder Schlafen sollte die Immobilie zunächst einmal komplett durchgelüftet werden. Im Anschluss daran empfiehlt die Energieberatung der Verbraucherzentrale, die Fenster noch für zwei bis drei Stunden anzukippen.

     

    Auf diese Weise könne auch sogenannte Soroptionsfeuchte, die sich beispielsweise auch in Handtüchern, Matratzen und Decken befindet, entweichen. Schließen die Eigentümer oder die Mieter die Fenster nach dem angegebenen Zeitraum wieder, halte sich auch der Energieverlust in Grenzen. Bei dieser Lüftung sei der Raumtrocknungseffekt zudem größer als beim dreimaligen Stoßlüften.

     

    Die Verbraucherzentrale empfiehlt außerdem, die Türen zwischen den unterschiedlichen Wohnräumen geschlossen zu halten. Der Grund dafür ist, dass dort oft unterschiedliche Temperaturen herrschen und feuchte Luft nicht in kühlere Räume gelangen sollte. Denn das könnte zur Schimmelbildung führen. Weitere Tipps zum Thema erhalten Interessenten unter verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter der kostenfreien Hotline 0800 – 809 802 400.

     

    Quelle: verbraucherzentrale-energieberatung.de

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  • 06 Mar 2023
    Urteil: Streuobstwiese muss einer Schule weichen
    Urteil: Streuobstwiese muss einer Schule weichen

    Eine Streuobstwiese muss in Berlin-Johannisthal/Adlershof einem Schulbau weichen. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin (VG 24 L 36/23). Im vorliegenden Fall soll eine Gemeinschaftsschule auf einem rund 3,5 Hektar großen Grundstück gebaut werden, auf dem sich zurzeit eine Streuobstwiese befindet.

     

    Laut Bundesnaturschutzgesetz handelt es sich bei Streuobstwiesen um geschützte Biotope, die nicht zerstört werden dürfen. Jedoch erteilte das Bezirksamt Treptow-Köpenick dem Wohnungsbauunternehmen eine Befreiung von diesem Verbot. Dagegen reichte ein Naturschutzverband einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Berlin ein. Ohne Erfolg.

     

    Ein entsprechendes Verbot könne laut des Verwaltungsgerichts Berlin aufgehoben werden, wenn diesem ein öffentliches Interesse entgegensteht. Das sei hier der Fall, weil durch den Bau der Gemeinschaftsschule ab dem Schuljahr 2025/26 die zu erwartende Nachfrage nach Schulplätzen gedeckt werden könne. Auch gebe es keine alternative Fläche für den Schulbau. Gegen den Beschluss kann allerdings noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

     

    Quelle: berlin.de/VG 24 L 36/23

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  • 03 Mar 2023
    Pflege: Heimbewohner sollten Anspruch auf Wohngeld prüfen
    Pflege: Heimbewohner sollten Anspruch auf Wohngeld prüfen

    Neben pflegebedürftige Personen, die zuhause gepflegt werden, können auch Pflegeheim-Bewohner Wohngeld beantragen. Darauf weist die Verbraucherzentrale NRW hin. Vielen sei dies nicht bewusst. Möchten Pflegeheim-Bewohner Wohngeld beantragen, müssen sie dabei allerdings besondere Regelungen beachten.

     

    So orientiert sich der Wohngeldanspruch zum Beispiel nicht an der individuellen Miethöhe, sondern an dem Mietenspiegel in der Region des Pflegeheims. Die Pflegeheim-Bewohner müssen außerdem ihre Finanzen offenlegen und auch zahlreiche Unterlagen einreichen, damit sie vom Wohngeld profitieren können.

     

    Zu den Unterlagen zählen neben dem Wohngeldantrag für Pflegeheim-Bewohner unter anderem Rentenbescheide, Vermögensnachweise sowie aktuelle Kontoauszüge. Hintergrund ist, dass Wohngeld nur Personen zusteht, die beispielsweise ihre Miete nicht eigenständig begleichen können. Allerdings handelt es sich beim Wohngeld nur um einen Zuschuss zu den Wohnkosten.

     

    Quelle und weitere Informationen: verbraucherzentrale.de

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  • 02 Mar 2023
    Studie: Immer weniger Deutsche können sich Wohneigentum leisten
    Studie: Immer weniger Deutsche können sich Wohneigentum leisten

    Mehr über die „Neuen Herausforderungen für die Wohnungseigentumsbildung“ hat das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln) im Auftrag der Deutschen Reihenhaus AG herausgefunden. Bei der Studie ist unter anderem herausgekommen, dass sich immer wenigere Deutsche Wohneigentum leisten können.

     

    Konnte sich ein Paar mit einem Einkommen von 3.730 Euro netto (Medianeinkommenshaushalt) zu Beginn des Jahres 2022 noch 40 Prozent der angebotenen Objekte leisten, waren es Ende des Jahres 2022 laut Studie nur noch 28 Prozent der angebotenen Objekte. Selbst reiche Paare mit einem Medianeinkommen von 5.000 Euro netto gehen immer öfter leer aus. Konnten sie sich Anfang 2022 noch 62 Prozent der angebotenen Objekte leisten, waren es Ende 2022 nur noch 47 Prozent der angebotenen Objekte.

     

    Die hohe Inflation führt allerdings nicht nur bei Immobilienkäufern zu Kaufzurückhaltung, sondern auch zu Problemen auf dem Mietwohnungsmarkt. Mieter in Städten, die sich Eigentum gekauft haben, sind früher meist an den Stadtrand gezogen. Mietwohnungen wurden so wieder frei. Nun kaufen sich weniger Mieter Eigentum. Die Nachfrage nach Mietwohnungen könnte also größer werden als die nach Eigentum und die Mieten könnten daher weiter steigen. Die vollständige Studie ist unter iwkoeln.de zu finden.

     

    Quelle: iwkoeln.de

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  • 01 Mar 2023
    Wissenschaft: Forscher entwickeln optimierte Mittelmangan-Stähle
    Wissenschaft: Forscher entwickeln optimierte Mittelmangan-Stähle

    Einen neue Designstrategie zur Verarbeitung von Mittelmangan-Stahl mit verbesserten Eigenschaften hat nun ein Forschungsteam, hauptsächlich von der chinesischen Northeastern University und dem Düsseldorfer Max-Planck-Institut für Eisenforschung (MPIE), entwickelt. Bei der Entwicklung hat das Forschungsteam beachtet, dass Stähle inzwischen nicht nur nachhaltig, fest und verformbar sein müssen, sondern auch ohne kritische Legierungselemente auskommen und preiswert sein sollen.

     

    „Ultrahochfeste Stähle werden zum Beispiel bei sicherheitsrelevanten Bauteilen in Kraftwerken, Flugzeugen, Industrieanlagen oder auch in der Autokarosserie verwendet. Dort müssen die Stähle fest sein, aber gleichzeitig auch eine hohe Energie im Falle einer Verformung aufnehmen können“, erklärt Professor Dierk Raabe, Direktor am MPIE. Je mehr Energie aufgenommen werde, desto besser werde der Aufprall abgeschwächt und die Insassen blieben geschützt.

     

    Der neue Mittelmangan-Stahl ist mithilfe verschiedener Maßnahmen so optimiert worden, dass er zugfester und dehnbarer als bisherige Stähle ist. Laut des Forschungsteams ist die entwickelte Designstrategie mit bestehenden industriellen Verfahren kompatibel. Ein Artikel zum Thema ist in der Fachzeitschrift Science erschienen und kann kostenpflichtig unter science.org angefordert werden.

     

    Quelle: mpie.de/science.org

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  • 28 Feb 2023
    Strom: Forschende untersuchen Wahrscheinlichkeit von Blackouts in Deutschland
    Strom: Forschende untersuchen Wahrscheinlichkeit von Blackouts in Deutschland

    Unter dem Titel „Sind Blackouts in Deutschland wahrscheinlich?“ haben die Die Wissenschaftsakademien acatech, Leopoldina und Akademienunion ein Impulspapier herausgegeben. Die Forschenden gehen zwar davon aus, dass „größere Stromausfälle bis hin zu Blackouts“ in Deutschland „unwahrscheinlich“ seien. Jedoch schildern sie schon einmal vier Maßnahmen, um die Risiken für einen großflächigen, lang andauernden sowie ungeplanten Stromausfall möglichst gering zu halten.

     

    Bei diesen vier Maßnahmen handelt es sich erstens um die Nutzung der Dezentralität, zweitens um die „Gestaltung einer sicheren Digitalisierung, drittens um die Einbindung der Öffentlichkeit und viertens um die Erarbeitung einer sogenannten Resilienzstrategie.

     

    So soll unter anderem durch kleine Erzeugungsanlagen und Speicher die Versorgungssicherheit erhöht werden (Punkt 1). Außerdem geht es darum, die Cybersicherheit zu erhöhen (Punkt 2) und die Öffentlichkeit über Maßnahmen zu informieren (Punkt 3). Zudem sollen die Widerstandsfähigkeit des Stromnetzes geprüft und Probleme festgehalten und untersucht werden (Punkt 4). Das vollständige Impulspapier können Interessenten kostenlos unter energiesysteme-zukunft.de herunterladen.

     

    Quelle: energiesysteme-zukunft.de

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  • 27 Feb 2023
    Urteil: Langzeitstudierende können Anspruch auf Wohngeld verlieren
    Urteil: Langzeitstudierende können Anspruch auf Wohngeld verlieren

    Studierende können ihren Anspruch auf Wohngeld verlieren, wenn sie länger als nötig für ihr Studium brauchen. Dies entschied nun das Verwaltungsgericht Berlin (VG 21 K 144/22). Im vorliegenden Fall befand sich eine Studentin, die Wohngeld beantragte, in ihrem Zweitstudium im 14. Fachsemester und insgesamt im 20. Hochschulsemester.

     

    Den Antrag auf Wohngeld lehnte die Wohngeldbehörde des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf jedoch ab. Die Begründung: die Inanspruchnahme sei missbräuchlich. Dagegen klagte die Studentin. Doch auch vom Verwaltungsgericht Berlin bekam sie kein Recht. Denn ebenso wie die Wohngeldbehörde des Bezirksamtes geht auch das Verwaltungsgericht bei der Studentin von einer missbräuchlichen Inanspruchnahme aus.

     

    Diese liege bei einer Studiendauer vor, die darauf schließen lässt, dass das Studium nicht oder nicht mehr ernsthaft betrieben werde. Im vorliegenden Fall benötigte die Studentin für ihr Studium nicht nur mehr als das Doppelte der Regelstudienzeit, sondern sie bestand auch nur etwas mehr als die Hälfte aller erforderlichen Klausuren.

     

    Quelle: berlin.de/VG 21 K 144/22

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  • 24 Feb 2023
    Wohnen: VDM/VHK erläutern Trends
    Wohnen: VDM/VHK erläutern Trends

    Detailliebe, Komfort und natürliche Materialien – diese Eigenschaften liegen bei Möbeln laut den Verbänden der deutschen Möbelindustrie (VDM/VHK) 2023 im Trend. Dabei sind auch Baukastenlösungen angesagt, die zahlreiche Möglichkeiten erlauben. Im Hinblick auf die Farbwahl werden zurzeit zum Beispiel die Holzarten Esche und Ulme mit hellen Farben wie weiß, beige oder sand oder pudrigen Pastelltönen kombiniert.

     

    Die Polstermöbel werden gemütlicher, und zwar nicht nur durch Kissen, sondern auch durch Verstell-Funktionen an Kopf-, Rücken-, und Beinelementen. Auch bei den Stühlen ist dieser Trend auszumachen – besonders bequem werden sie durch Sitzschalen, eine Polsterung und Armlehnen. Bei den Bezügen können Stoffe, Leder oder Lederimitate gewählt werden.

     

    Laut VDM/VHK wird das Homeoffice ein Bestandteil des Wohnens bleiben. Verschiedene Möbel-Lösungen ermöglichen das Arbeiten in verschiedenen Räumen des Hauses oder der Wohnung. Im Homeoffice und in den anderen Räumen spielt Holz eine besondere Rolle. Weitere Wohntrends – zum Beispiel in Küche und Schlafzimmer – erfahren Interessenten unter moebelindustrie.de.

     

    Quelle: moebelindustrie.de

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  • 23 Feb 2023
    Studie: Löhne schneller gestiegen als Mieten
    Studie: Löhne schneller gestiegen als Mieten

    Die Löhne sind zwischen 2015 und 2021 im Bundesdurchschnitt schneller gestiegen als die Mieten. Das geht aus der Studie zur „Bezahlbarkeit von Mieten“ des Vereins Haus und Grund hervor. Demnach stiegen die Löhne sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigter im Median im genannten Zeitraum um 14,2 Prozent auf 3.525 Euro. Im selben Zeitraum stiegen die Bestandsmieten um 7,3 Prozent auf 7,32 Euro pro Quadratmeter und die Neuvertragsmieten um 7,7 Prozent auf 8,02 Euro pro Quadratmeter.

     

    So sei das „Wohnen zur Miete während des Betrachtungszeitraums im Mittel für alle günstiger geworden“. Zu den drei bezahlbarsten Kreisen bei den Bestandsmieten zählen die Uckermark, Vorpommern-Greifswald und Nordsachsen. Bei den Neuvertragsmieten machen Vorpommern-Greifswald, Berlin und Potsdam Mittelmark das Rennen.

     

    Zu den drei am wenigsten bezahlbaren Kreisen zählen im Hinblick auf die Bestandsmieten Wolfsburg, Göttingen und Gifhorn. Bei den Neuvertragsmieten schneiden Kempten (Allgäu), Rosenheim und Dillingen a. d. Donau. Während die Löhne (Median) in Kempten (Allgäu) von 2015 auf 2021 beispielsweise nur um 14,6 Prozent stiegen, legten die Neuvertragsmieten hier um 30 Prozent zu. Die vollständige Studie können Interessenten unter hausundgrund.de kostenlos lesen.

     

    Quelle: hausundgrund.de

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  • 22 Feb 2023
    Ausschreibung: Deutscher Architekturpreis
    Ausschreibung: Deutscher Architekturpreis

    Den Deutschen Architekturpreis 2023 loben das Bundesbauministerium und die Architektenkammer aus. Noch bis Mittwoch, 29. März, 16 Uhr, können Vorschläge für beispielhafte Bauwerke oder Gebäudeensembles eingereicht werden. Diese müssen zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 15. Januar 2023 in Deutschland errichtet worden sein. Es können auch Vorschläge für Bauwerke oder Gebäudeensembles im Ausland gemacht werden, wenn dafür überwiegend Zuwendungsmitteln der Bundesrepublik Deutschland verwendet wurden.

     

    Der Deutsche Architekturpreis ist mit 30.000 Euro dotiert. Darüber hinaus werden weitere insgesamt 30.000 Euro vergeben – verteilt auf bis zu fünf Auszeichnungen à 4.000 Euro und bis zu fünf Anerkennungen à 2.000 Euro. Interessenten müssen für den Wettbewerb verschiedene Unterlagen beim Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) einreichen. Zu diesen zählen mindestens ein Bewerbungsformular, ein Erläuterungsformular sowie Präsentationspläne.

     

    Die Jury beurteilt beispielsweise die gestalterische Qualität und das Entwurfskonzept, die städtebauliche Qualität und Einbindung ins Quartier, die Klimawirksamkeit und den Umweltschutz, den Umgang mit Ressourcen und das Materialkonzept, die Qualität des energetischen Konzepts, die Funktionalität und die Nutzungsqualität, die Wirtschaftlichkeit und den Innovationsgehalt. Weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen erhalten Interessenten unter bbr.bund.de.

     

    Quelle: bbr.bund.de/bmwsb.bund.de

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  • 21 Feb 2023
    Wohnungsbesichtigung: Energiefresser enttarnen
    Wohnungsbesichtigung: Energiefresser enttarnen

    Auf welche Aspekte Mieter bei der Wohnungssuche achten und wie sie Energiefresser enttarnen können, verrät das Energieversorgungs- und Dienstleistungsunternehmen „enercity“. Mieter sollten die Wohnung unter anderem im Hinblick auf die räumlichen Gegebenheiten, den Zustand von Fenstern und Türen und auf Schimmelbildung prüfen. Darüber hinaus können sie sich über den Zustand der Heizungsanlage, die Art der Warmwasserbereitung und die Rohrisolierung informieren. Ebenso lohnt sich laut enercity ein Blick auf den Energieausweis und die Erfassung des Energie- und Warmwasserverbrauchs.

     

    Bei der Wahl der Wohnung könne so zum Beispiel auf die Lage innerhalb des Hauses geachtet werden. Wohnungen die inmitten anderer Wohnungen liegen, kühlen nicht so schnell aus wie solche mit Außenwänden. Auch für Wohnungen, die über dem Keller oder im Dachgeschossen liegen, wird laut enercity gegebenenfalls mehr Heizwärme benötigt, da sie Kälte aufnehmen beziehungsweise durch schlechte Isolierungen Wärme verlieren können. Ob Fenster und Türen richtig abgedichtet sind, lasse sich durch einen einfachen Test herausfinden: Lässt sich ein eingelegtes Blatt Papier aus einem geschlossenen Fenster oder einer geschlossenen Türe ziehen, funktionieren die Dichtungen nicht richtig.

     

    Auf Schimmelbildung sollte man bei Wohnungsbesichtigungen insbesondere an Ecken und an den Rolllädenkästen achten. Bei der Heizungsanlage sollte geprüft werden, ob es sich um ein modernes, intelligentes System handelt oder die Wohnung noch über eine alte Anlage verfügt. Durchlauferhitzer und Wasserboiler sollten außerdem nicht älter als acht Jahre alt sein, damit die Warmwasserbereitung nicht zur Kostenfalle wird. Wohnungsinteressenten können bei der Besichtigung zudem einen Wasserhahn aufdrehen. Wird das Wasser nicht innerhalb von zehn Sekunden 40 bis 50 Grad warm, könnte das auf schlecht isolierte Rohre hindeuten. Zudem lassen Energieausweise mit den Energieeffizienzklassen A+ bis B auf einen niedrigen Endenergieverbrauch schließen und mit eigenen Stromzählern in der Wohnung lässt sich Energieverbrauch gut im Blick halten.

     

    Quelle und weitere Informationen: enercity.de

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  • 20 Feb 2023
    Urteil: Adlon-Erben erhalten vorerst keine Entschädigung
    Urteil: Adlon-Erben erhalten vorerst keine Entschädigung

    Die Erbengemeinschaft von Hedwig Adlon erhält vorerst keine Entschädigung für deren Hotel-Enteignung im November 1949. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin (VG 29 K 131/20). Hedwig Adlon war damals infolge des „Gesetzes zur Einziehung von Vermögenswerten der Kriegsverbrecher und Naziaktivisten“ enteignet worden.

     

    Laut Verwaltungsgericht Berlin wurde ihr unter anderem angelastet, dass sie und ihr Mann Louis 1941 in die NSDAP eingetreten seien und das Hotel mit ihrem Einverständnis unter der Führung von Naziaktivisten gestanden habe. Die Erbengemeinschaft teilt diese Auffassung nicht und glaubt, dass ihre Verwandten damals zu Unrecht als Naziaktivistin auf die sogenannte „Liste 3“ gesetzt worden sind. Dafür gebe es neue Beweise.

     

    Das Verwaltungsgericht sieht dies anders. Da die Beweismittel im abgeschlossenen Verwaltungsverfahren teilweise schon bekannt gewesen seien, seien sie nicht mehr „neu“. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig. Der Streit könnte nun in die nächste Runde gehen – die Erbengemeinschaft kündigte bereits weitere rechtliche Schritte an. Das Hotel, 1984 abgerissen und um 1997 wieder aufgebaut, zählt zu den bekanntesten Luxushotels in Deutschland.

     

    Quellen: berlin.de/berlinjournal.biz

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